Alle Fakten auf einen Blick:
Mit einer herrlichen Aussicht über das westliche Klagenfurt, auf das umliegende Berg- und Hügelland bis hin zu den saftig grünen Hängen der Seenwanne des paradiesischen Wörthersees überrascht und begeistert diese harmonische 2-Zimmer-City-Wohnung, die darüber hinaus eine unglaubliche Wohlfühl-Aura ausstrahlt. Auffallend ansprechend ist auch der moderne und durchdachte Grundriss, sowie die raffinierte Aufteilung der Räume. Durch die großzügigen Fensterflächen im Wohnbereich wird der gesamte Raum mit angenehmen Tageslicht und ab Mittag mit direkten Sonnenstrahlen verwöhnt. Die charmante Loggia sorgt mit ihrer westlichen Ausrichtung nicht für nur schöne Sundowner-Momente sondern offenbart auch einen herrlichen Ausblick der in den warmen Jahreszeiten von grünen Farbtönen dominiert wird. Ebenso das Schlafzimmer besitzt eine gemütliche und beruhigende Ausstrahlung und es bietet ausreichend Platzangebot für ein Bett, einen Kleiderschrank und weitere Kleinmöbel wie einen Schminktisch oder Kommoden. Das Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss und auch die separate Toilette wurden erst im Jahr 2016 modernisiert und wirken mit den großflächigen Wandfliesen überaus zeitgemäß. Der breite Eingangsbereich verbindet nicht nur sämtliche Räume miteinander, sondern bietet genügend Fläche für wertvollen Stauraum. Weitere Annehmlichkeiten sind außerdem ein eigenes Kellerabteil für noch mehr Abstellmöglichkeiten und ein allgemein zugänglicher Trocken- und Fahrradraum.
Besonders erwähnenswert sind auch die äußerst geringen Betriebskosten von monatlich nur ca. 150€. Die Wärmegewinnung im Winter erfolgt mittels Stromheizung. Die Heizkosten belaufen sich inkl. sonstigem Stromverbrauch auf monatlich ca. 80-90€
Lage:
Die urbane Stadtlage der Wohnung ist ideal für jene, welche großen Wert auf Nähe zum Wörthersee und zum idyllischen Radweg entlang der Sattnitz / Glanfurt legen, gleichzeitig aber auch nicht auf die praktische und schnelle Erreichbarkeit der nur ca. 2,5km entfernten Altstadt von Klagenfurt verzichten möchten. Dieser Standort bietet einen perfekten Kompromiss zwischen Innenstadt- und Seenähe. Zur nächstgelegenen Autobahnauffahrt „Klagenfurt-Wörthersee“ sind es nur ca. 4,4km. Somit erreicht man die Ortseinfahrt von Villach in nur ca. 27 Autominuten.
In rund einer halben Stunde erreicht man die ca. 25km entfernte Staatsgrenze nach Slowenien und nur ca. 40 Minuten sind es zur Grenze nach Italien.
In unmittelbarer Umgebung erreicht man selbst bequem zu Fuß unzählige Einkaufsmöglichkeiten wie Billa, Hofer, Spar, Penny-Markt, Interspar, aber auch Ärzte und Apotheken, Banken, Restaurants und KFZ-Werkstätten. Auch ein beachtliches Angebot verschiedener Schulen und Kindergärten befindet sich im direkten Umkreis. Nur ca. 3,8km, bzw. ca. 12 Minuten mit dem Fahrrad sind es sowohl zur Alpen-Adria-Universität, als auch zur Fachhochschule Klagenfurt. Über den malerischen Radweg entlang der Sattnitz / Glanfurt erreicht man den paradiesischen Wörthersee ebenso in nur rund 15 Fahrradminuten. Sogar die nächstgelegenen alpinen Wanderwege mit Start im Bären- oder Bodental erreicht man in rund 30 Autominuten.
K a u f n e b e n k o s t e n:
Grunderwerbssteuer: 3,5 %
Grundbuchseintragung: 1,1 %
Vertragserrichtungskosten: auf Anfrage
Maklerhonorar: 3 % 20 % MwSt.
geringe Barauslagen für Behördeneingaben
Alle Angaben nach bestem Wissen, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund unserer Nachweispflicht ausschließlich Anfragen mit vollständigen Angaben Ihrer Kontaktdaten inkl. Anschrift bearbeiten können.
Hinweis für das Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften:
Der Interessent wünscht mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden der PATRONUM Real Estate GmbH innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. §11 FAGG verliert.
Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kauf, Miete) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.